Sterbeverfügung & assistierter Suizid

Mit dem Sterbeverfügungsgesetz 2022 gibt es in Österreich seit kurzem die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen den Weg eines selbstbestimmten Sterbens zu gehen. Die Errichtung von Sterbeverfügungen sowie der assistierte Suizid insgesamt werfen immer wieder viele schwierige emotionale, rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf. Betroffene sind häufig mit Verunsicherung, Tabuisierung und verschiedensten Barrieren konfrontiert.

Ich beschäftige mich von Anfang an mit dem Thema des assistierten Suizids, bringe hierzu eine breite fachliche Expertise, Vernetzung und viel praktische Erfahrung mit. In meinem Selbstverständnis als Palliativmedizinerin ist mir wichtig meine Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich allen jenen zur Verfügung zu stellen, die einen solchen Weg in Betracht ziehen. Betreuung, Beratung und Aufklärung im Kontext der Sterbeverfügung sind ein ergebnisoffener Prozess, die auf der Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung stehen.

Ein erstes klärendes Gespräch dient dazu mir ein genaues Bild ihres Anliegens zu machen. Von da aus werden wir gemeinsam die weiteren Schritte planen.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten der Suizidhilfe
(FAQ)

Professionelle (Bei)Hilfe zum Suizid oder im Folgenden Suizidassistenz genannt, ist eine qualifizierte medizinische und medizinethische Leistung, die ich im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben (Sterbeverfügungsgesetz) anbiete. Sie bezahlen dabei nicht nur für einzelne hilfestellende Handlungen, Beratungen und meine Arbeitszeit, sondern für eine verantwortungsvolle ärztliche Begleitung in einer komplexen Ausnahmesituation.

Diese Leistung umfasst neben medizinischen auch viele psychosoziale, rechtliche und ethische Aspekte und ist eingebettet in eine fachliche und organisatorische Gesamtverantwortung. Als Ärztin bin ich dabei an die gesetzlich definierte Sorgfaltspflicht gebunden und unterliege einer berufs-, haftungs- und gegebenenfalls auch strafrechtlichen Verantwortung.

Viele Ebenen professioneller Suizidhilfe (wie z.B. Krisenvorsorge, Organisation von Abläufen im Vorfeld, Vernetzungen und Kontakt mit Behörden (Patientenvertretungen), der Apotheke, Sprengelärzt:Innen, Notar:Innen, ggf. der Polizei) sind nach außen oft weniger „sichtbar“, aber in der Praxis entscheidend für einen sicheren und würdevollen Verlauf für den sterbenden Menschen und seine Angehörigen.


Rein rechtlich: ja. Aus fachlicher Sicht: ausdrücklich nicht zu empfehlen. Auch wenn Laienhilfe zulässig ist, fehlen in der Regel:

  • medizinische Fachkenntnisse (z. B. im Umgang mit Komplikationen),
  • rechtliche Absicherung und Dokumentationssicherheit,
  • Erfahrung im Umgang mit Apotheken, Polizei oder Notärzt:innen oder anderen beteiligten Akteuren im Gesundheitsbereich,
  • Kommunikationskompetenz für Krisenverläufe.

Ein Vergleich sei mir erlaubt: Mit Menschen reden kann jeder, dennoch ist Psychotherapie aus guten Gründen eine spezialisierte Fachdisziplin. Das gilt m. E.
ebenso für ärztliche Suizidassistenz, die mehr erfordert als Information über Fakten – sie braucht fachliche Verantwortung, vorausschauende Planung, professionelles Handeln und Handlungssicherheit im Krisenfall. Laien oder Angehörige wären im Ernstfall mit der Situation überfordert, es kann zu schwerwiegenden Folgen kommen – emotional, organisatorisch und rechtlich.


Je nach Vereinbarung umfasst meine Leistung alle zentralen medizinischen, rechtlichen und organisatorischen Elemente, darunter:

  • Umfassende medizinische, ethische und rechtliche Aufklärung
  • Prüfung der Entscheidungsfähigkeit vor und bei der Durchführung (gesetzlich verpflichtend)
  • Koordination mit Apotheken (z. B. Ausgabe einer magistralen Lösung), Hausärzt:innen, Pflegediensten oder palliativen Einrichtungen
  • Vorausschauende Krisenplanung (z. B. bei unerwarteten medizinischen Verläufen, Behördenkontakt, Polizei)
  • Entlastungsgespräch für Angehörige
  • Verlässliche Erreichbarkeit und Absicherung im Hintergrund
  • Psychosoziale Betreuung und „spiritual care“

Sie bezahlen für eine fachlich abgesicherte, individuell abgestimmte ärztliche Betreuung, sowie organisatorische Leistung, die folgende Bereiche umfasst:
– Rechtssichere Beurteilung und Dokumentation
– Aufklärung und Krisenvorsorge
– Vermittlung und Koordination von und mit Dritten (zur Aufklärung gem § 7 StVfG bereite Ärzt:innen, Notar:innen/ Patientenvertretung, Apotheken, Behörden, Pflegepersonal)

  • Unterstützung und Entlastung der Angehörigen
  • Handlungssicherheit und Notfallkompetenz
  • Einbindung in mein tragfähiges Netzwerk (aus Ärzt:innen, Institutionen und zuständigen Stellen)

Weil die Lebenszeit des Sterbens kein bloß technischer Ablauf ist – sondern eine
eigenständige Lebensphase, die Würde, Struktur und Schutz braucht.
Professionelle ärztliche Begleitung bedeutet hier:
– palliativmedizinische Grundversorgung und Komplikationsmanagement,
– menschliche Präsenz in existenziellen Momenten,
– Schutz vor Risiken, Überforderung und Folgeschäden und Raum für Ruhe, letzte Gespräche, spirituelle Fragen und Entscheidungsspielraum und somit auch Handlungsspielraum für die sterbewillige Person und deren Angehörige

Wie auch der Lebensanfang professionell begleitet werden sollte, so sollte auch das Lebensende nicht zufälligen Umständen oder der Überlastung Einzelner überlassen bleiben.

Nein. Ärztlich begleitete Suizidhilfe wird in Österreich derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, obwohl sie ein hohes Maß an fachlicher, zeitlicher und rechtlicher Verantwortung erfordert. Die Kosten müssen daher privat getragen werden.

Die Honorarnote setzt sich aus den verschiedenen angeführten Einzelleistungen zusammen. Da es derzeit in Österreich keine spezifischen Tarifempfehlungen der Ärztekammer für die ärztliche Suizidassistenz gibt, orientiert sich die Abrechnung an den allgemeinen ärztlichen Tarifbestimmungen. Als Grundlage dient insbesondere die Tarifempfehlung für das Aufklärungsgespräch gemäß § 7 des Sterbeverfügungsgesetzes (StVfG).

Die Gesamtkosten spiegeln somit nicht nur den zeitlichen Aufwand, sondern auch das Maß an Verantwortung, fachlicher Sorgfalt und rechtlicher Absicherung wider, das mit dieser besonderen Form der Begleitung verbunden ist.