Meine Arbeit als Präsidentin der ÖGHL
Als Palliativmedizinerin und Medizinethikerin begleite ich Menschen in existenziellen Entscheidungssituationen am Lebensende. Als Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) setze ich mich darüber hinaus für professionelle Standards in der Suizidassistenz, tragfähige rechtliche Rahmenbedingungen und einen offenen gesellschaftlichen Diskurs über Selbstbestimmung am Lebensende ein.

Vom Grundrecht zur gelebten Wirklichkeit.
Der Verfassungsgerichtshof hat das Recht auf freie Selbstbestimmung auch für Entscheidungen am Lebensende anerkannt. Doch ein Grundrecht genügt nicht, wenn Menschen es aufgrund fehlender Informationen, unklarer Zuständigkeiten und mangelnder Begleitstrukturen praktisch kaum wahrnehmen können.
Wo ein Gesetz lediglich den formalen Rahmen eröffnet, Beratung, Begleitung, Qualitätssicherung und institutionelle Verantwortung aber weitgehend ungeregelt bleiben, entsteht eine Lücke zwischen rechtlicher Möglichkeit und praktischer Wirklichkeit.
Wir bezeichnen das als legalen Minimalismus: Der Weg ist zwar rechtlich zulässig, doch seine konkrete Umsetzung wird den Betroffenen, ihren Angehörigen und einzelnen engagierten Fachpersonen überlassen.
Autonomie wird dadurch auf bloße Nicht-Einmischung reduziert: Niemand verbietet die Entscheidung – aber auch niemand fühlt sich dafür verantwortlich, einen verlässlichen Weg zu ihrer Umsetzung zu schaffen. Gerade in einer hoch vulnerablen Lebensphase kann dies zu Betreuungslücken, Beziehungsabbrüchen und einem vermeidbaren Alleinlassen führen.

Fürsorge zur Autonomie
Fürsorge und Autonomie sind keine Gegensätze. Professionelle Fürsorge soll eine Entscheidung weder ersetzen noch in eine bestimmte Richtung lenken. Sie schafft vielmehr die Voraussetzungen, unter denen Menschen ihren eigenen Willen frei, informiert und ohne Druck entwickeln können.
Dazu gehören palliativmedizinische Symptomlinderung, verständliche Information, psychosoziale Stabilisierung und ergebnisoffene Beratung. Ziel ist es, Handlungsmacht und Selbstwirksamkeit am Lebensende zu erhalten oder wiederherzustellen. Bereits die Möglichkeit einer Sterbeverfügung kann Menschen ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle zurückgeben – unabhängig davon, ob sie später tatsächlich umgesetzt wird.
Mit „Fürsorge zur Autonomie“ hat die ÖGHL den ersten österreichischen Best-Practice-Leitfaden für eine professionell verantwortete und qualitätsgesicherte Praxis der Suizidassistenz vorgelegt.
Meine Aufgaben als Präsidentin
Gesellschaftspolitische Vertretung
Als Präsidentin setze ich mich gemeinsam mit DDr. Peter Gowin, dem Gründungspräsidenten der ÖGHL, dafür ein, das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende gesellschaftspolitisch zu stärken und in der Praxis wirksam werden zu lassen. Wir vertreten dieses Anliegen gegenüber Politik, Gesundheitswesen, Ärzteschaft, Medien und Zivilgesellschaft.
Erfahrungen aus der Praxis einbringen
Die Erfahrungen aus der unmittelbaren Begleitung von Patientinnen, Patienten und Angehörigen bilden dabei die Grundlage meiner Arbeit. Versorgungslücken, institutionelle Barrieren und die konkreten Schwierigkeiten Betroffener sollen nicht im privaten Raum unsichtbar bleiben, sondern in politische und gesetzgeberische Entscheidungen einfließen.
Selbstbestimmung mit Verantwortung verbinden
Mein Ziel ist eine Suizidassistenz, die Selbstbestimmung mit Fürsorge, Beziehung und mitmenschlicher Verantwortung verbindet. Dazu gehört auch ein offener gesellschaftlicher Diskurs, der Ambivalenzen aushält und selbstbestimmtes Sterben weder tabuisiert noch idealisiert.

Grundrechte brauchen eine starke Zivilgesellschaft
Mit zwei Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hat die ÖGHL maßgeblich dazu beigetragen, das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende in Österreich rechtlich abzusichern und weiterzuentwickeln.
Eine Mitgliedschaft stärkt diese fachliche und gesellschaftspolitische Arbeit. Sie bedeutet nicht, sich persönlich für einen bestimmten Weg am Lebensende zu entscheiden, sondern dafür einzutreten, dass Menschen frei, informiert und ohne weltanschauliche Bevormundung über ihr eigenes Lebensende entscheiden können.
Als fachliche Anlaufstelle berät und unterstützt die ÖGHL außerdem Betroffene, Angehörige sowie Angehörige der Gesundheitsberufe bei medizinischen, ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen rund um Sterbeverfügung und assistierten Suizid.
Wenn Sie dieses Anliegen teilen, laden wir Sie ein, die Arbeit der ÖGHL kennenzulernen und mitzutragen.
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