Fürsorge zur Autonomie

Fürsorge und Autonomie sind keine Gegensätze. Professionelle Fürsorge soll eine Entscheidung weder ersetzen noch in eine bestimmte Richtung lenken. Sie schafft vielmehr die Voraussetzungen, unter denen Menschen ihren eigenen Willen frei, informiert und ohne Druck entwickeln können.


Dazu gehören palliativmedizinische Symptomlinderung, verständliche Information, psychosoziale Stabilisierung und ergebnisoffene Beratung. Ziel ist es, Handlungsmacht und Selbstwirksamkeit am Lebensende zu erhalten oder wiederherzustellen. Bereits die Möglichkeit einer Sterbeverfügung kann Menschen ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle zurückgeben – unabhängig davon, ob sie später tatsächlich umgesetzt wird.


Mit „Fürsorge zur Autonomie“ hat die ÖGHL den ersten österreichischen Best-Practice-Leitfaden für eine professionell verantwortete und qualitätsgesicherte Praxis der Suizidassistenz vorgelegt.

Grundrechte brauchen eine starke Zivilgesellschaft

Mit zwei Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hat die ÖGHL maßgeblich dazu beigetragen, das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende in Österreich rechtlich abzusichern und weiterzuentwickeln.

Eine Mitgliedschaft stärkt diese fachliche und gesellschaftspolitische Arbeit. Sie bedeutet nicht, sich persönlich für einen bestimmten Weg am Lebensende zu entscheiden, sondern dafür einzutreten, dass Menschen frei, informiert und ohne weltanschauliche Bevormundung über ihr eigenes Lebensende entscheiden können.

Als fachliche Anlaufstelle berät und unterstützt die ÖGHL außerdem Betroffene, Angehörige sowie Angehörige der Gesundheitsberufe bei medizinischen, ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen rund um Sterbeverfügung und assistierten Suizid.

Wenn Sie dieses Anliegen teilen, laden wir Sie ein, die Arbeit der ÖGHL kennenzulernen und mitzutragen.

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